10.4 Problem Textmenge

Wir haben bereits bei der Betrachtung einer typischen am IÖG abgehaltenen Prüfung eine vom Prüfer und Ersteller der Aufgabe vorzunehmende Kombinatorik einzelner Variablen festgestellt, deren letzte wir festgehalten haben als „eine weder nach Zeilen noch nach Zeichen irgendwie vordefinierte Textmenge“. Dabei haben wir uns Textmengen schon etwas konkreter nach der Zeilenzahl vorgestellt, wobei wir nur keinen triftigen Grund gefunden haben, Prüfungsaufgaben mit – wie immer – 20, 40 oder 200 Zeilen irgendwann einmal endgültig zu begrenzen. Jeder muss alles können.

 

Wir haben aber noch nicht versucht, Prüfungsaufgaben mit irgendeiner Anzahl von Zeichen zu begrenzen. Am Computer ist das einfach. Das hier getippte Wort „Computer“ hat acht Zeichen, die man zählen kann; sein manchmal gebrauchtes Kürzel „PC“ hat zwei Zeichen. Wenn also in einer Abhandlung über modernen Bürobedarf statt „Computer“ nur „PC“ steht, wird dieser Teil des Textes um 75 Prozent kürzer. Wenn aber ein Nichtfachmann älteren Semesters, der bisher immer nur eine mechanische Schreibmaschine verwendet hat und sich jetzt endlich einmal einen schönen neuen „Computer“ kaufen will, nicht weiß, was „PC“ bedeutet, wird seine Aufgabe damit nicht nur um 75 Prozent schwerer, sondern unter Umständen gänzlich unlösbar.

Sogar wenn Sie einem gebildeten Menschen des Mittelalters das englisch anmutende Wort „Computer“ aufschreiben würden, so würde dieser zwar nicht einmal ahnen können, welche elektronische Technologie sich hinter diesem Wort verbirgt, aber selbst wenn er sich vielleicht gerade noch über die Endung „-er“ wundern würde, so wäre er höchstwahrscheinlich sofort in der Lage, den Begriff mit dem mittellateinischen Wort „Computus“ (Berechnung des Osterfestes) in Verbindung zu bringen – und schon würde er mit Sicherheit wissen, dass es sich nur um eine mehr oder weniger moderne Rechenmaschine handeln kann. Wenn Sie aber statt dessen versuchen würden, ihm seine Aufgabe dadurch zu „erleichtern“, dass sie ihm mit dem Kürzel „PC“ ein Wort mit insgesamt sechs Zeichen weniger geben, die er zu „lesen“ hat, so wird er sich bis ans Ende seines mittelalterlichen Lebens in hoffnungsloser Rätselraterei ergehen.

 

Und wie viele Zeichen hat nun eigentlich das Wort „accusationem“ („acctm“)? – Zwölf? Fünf?

Wer die Problematik bis jetzt nicht verstanden hatte, beginnt vielleicht nach der letzten Frage damit. Alle diese lateinischen Texte, um die es hier ständig geht, sind schlicht und einfach nicht miteinander vergleichbar, zumindest nicht in der Weise, dass man daraus annähernd „gleichwertige“, „gleich schwere“ oder auch nur „gleich lange“ Prüfungsaufgaben machen könnte.

Sogar ein inhaltlich identischer und absolut wortgleicher Text – man denke nur an die seit 2000 Jahren ununterbrochen reproduzierten Bibeltexte – kann problemlos in zwei paläographischen Varianten vorliegen, die sich nicht nur im Schrifttyp als solchem krassest unterscheiden, sondern auch noch darin, dass die ungekürzte Version aus 1000 Zeichen in 40 Zeilen, die unlesbar gekürzte aber aus 500 Zeichen in 20 Zeilen besteht.

Unser Papsturkundenlehrer Prof. Maleczek, ein Mann, der nach seiner Geisteshaltung vielleicht am ehesten als fundamentalistisch-katholischer Elitenideologe mit starker Affinität für den Jesuitenorden zu beschreiben ist, pflegte mit Bezug auf die Bibel das Wort zu bringen: „Ob Sie daran glauben, ist Ihre Sache, aber die Texte müssen Sie kennen! Nun mag ein sehr religiöser Mensch vielleicht in der Lage sein, alle Bibeltexte auf lateinisch auswendig zu können – aber gilt das auch für alle Rechtstexte, alle Annalen, alle gelehrten Abhandlungen, alle Rechnungsbücher und wirtschaftlichen Aufzeichnungen, alle historiographischen Schlachtenschilderungen, alle Dramen, Gedichte und Sinnsprüche, alle Testamente und Vertragsgeschäfte, ...?

 

Es ist völlig klar: Wenn Sie einen lateinischen Text vor sich haben, von dessen Inhalt Sie vorher nie gehört haben, dann müssen Sie den Inhalt herausfinden, indem Sie den Text systematisch übersetzen. Bei einer Lateinschularbeit am Gymnasium (oder einer Sprachbeherrschungsprüfung am IÖG!) wenden Sie daher – in „Gruppe A“ genauso wie in „Gruppe B“ – Ihre gut gelernten Grammatikkenntnisse an, Sie konjugieren, Sie deklinieren, und die unbekannten Vokabeln schlagen Sie im „Stowasser“ nach. Am Ende dieses Prozesses ist der Text (fast) zwangsläufig fertig übersetzt.

Bei der „Staatsprüfung“ hingegen dürfen Sie nicht nur den „Stowasser“, sondern sogar jedes beliebige Wörterbuch verwenden, das Ihnen geeignet erscheint, bloß – wie wollen Sie, auch bei sehr guten Lateinkenntnissen, konjugieren, deklinieren oder auch nur die richtigen Vokabeln nachschlagen, wenn in Ihrer „individuellen“ Prüfungsaufgabe jedes zweite Wort krassest gekürzt ist, so dass dem einen Wort der gesamte Wortstamm (also sein „Gegenstand“), dem anderen die komplette Endung (also seine „Grammatik“) fehlt?

Wenn Ihnen das passiert, dann findet überhaupt kein sinnvoller Prozess statt, am allerwenigsten ein hermeneutischer Mehrfachzirkel, und am Ende ist, mit Bezug auf die Aufgabenstellung, schlicht und einfach gar nichts geschehen. Und jeder unbedarfte Außenstehende – und das ist bereits der durchschnittliche Universitätsprofessor für Neuere Geschichte, der niemals auch nur einen Hauch von Lateinischer Paläographie gelernt hat – würde sich mitleidig wundern, dass ein Prüfungskandidat, dem das „Geschenk“ einer so geringen Textmenge gemacht wurde, in vierstündiger Arbeit dennoch kein positives Ergebnis zustande gebracht hat.

 

Wollte man ganz vermeiden, dass dem durchschnittlichen Universitätsprofessor für Neuere Geschichte überhaupt ein Unterschied auffällt, dann bräuchte man nur dem Kandidaten A einen ungekürzten Text mit 1000 gezählten Zeichen und dem Kandidaten B einen auf 50 Prozent gekürzten Text mit ebenfalls 1000 gezählten Zeichen zu geben. Damit hätten beide Kandidaten exakt die gleiche paläographische Textmenge vor sich liegen, um sich in einer vierstündigen Prüfung daran zu versuchen.

Der tatsächliche Unterschied zwischen den beiden Aufgaben würde sich erst im Endergebnis zeigen: Der erfolgreiche Kandidat A hätte dann somit eine buchstäbliche Transkription von logischerweise 1000 Zeichen fabriziert. Sofern Kandidat B, etwa als typischer „Star“, nun in der Lage wäre, seinen auf 50 Prozent gekürzten Text wirklich ebenfalls buchstäblich zu lesen und inhaltlich zu verstehen, also den gesamten hermeneutischen Mehrfachzirkel in allen Erfordernissen zu durchlaufen, so hätte er allerdings nach Adam Riese am Ende eine Transkription von insgesamt 2000 Zeichen fabriziert. – So viel zur Frage von Textmengen.