2. Ans IÖG - Vorbereitungsjahr

Im Oktober 1998 begann das erste Semester des 62. Kurses, und obwohl ich noch bis Ende November im Dienst des Österreichischen Staatsarchivs stand, wurde ich wie Abteilungsleiter Dr. Theimer, Dr. Gröger und Dr. Hutterer für den Besuch der Lehrveranstaltungen freigestellt. Nach dem Ende meines Dienstverhältnisses konzentrierte ich mich dann ganz auf das Lernen für den Kurs, denn ich erhoffte mir, bei der Aufnahmsprüfung am Ende des ersten Kursjahres ein Stipendium zu erhalten. Das IÖG präsentierte sich nach außen hin jedenfalls als eine überaus elitäre Institution, wie auch ein zentrales Motto, welches die Ausbildungs- und Prüfungstätigkeit prägt, in dem die Tradition und das Selbstverständnis des Instituts seit jeher überbauenden Satz besteht: „Jeder muss alles können.

Die aktuellen papierenen Vorgaben für den 62. Institutskurs, der erstmalig als Postgradualer Lehrgang mit abschließender Verleihung des Grades „Master of Advanced Studies (Geschichtsforschung und Archivwissenschaft)“ organisiert war, waren kaum weniger anspruchsvoll, und im Hinblick auf Zweck und Ausrichtung des Lehrganges legte der mit 1. Oktober 1998 in Kraft getretene Studienplan fest:

 

„§ 1. (1) Am Institut für Österreichische Geschichtsforschung wird ein dreijähriger Lehrgang veranstaltet. Dieser dient vor allem der wissenschaftlichen und beruflichen Weiterbildung von Absolventen eines ordentlichen Studiums, und zwar besonders für jene Bereiche wie Archive und Museen, die eine vertiefte Kenntnis der Quellen und der für ihre Erschließung wesentlichen Methoden erfordern. Damit hat der Lehrgang auch die fachliche Fähigkeit zu vermitteln, schriftliche und museale Denkmale der Geschichte nach wissenschaftlichen Grundsätzen zu bearbeiten, zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

§ 1. (2) Der Lehrgang umfaßt ein Vorbereitungsjahr und einen zweijährigen Hauptkurs.“

„§ 7. (9) Das Ergebnis der Staatsprüfung einschließlich sämtlicher Prüfungsteile ist durch die Ausstellung von Staatsprüfungszeugnissen zu beurkunden. In diese ist auch eine Empfehlung für die Anstellung der Absolventen in Archiven und Museen aufzunehmen.“

 

Im Zentrum der Vortragstätigkeit während des Vorbereitungsjahres standen jene vier Fächer, die dann bei der Aufnahmsprüfung am Ende des zweiten Kurssemesters geprüft wurden, nämlich:

 

  • Verfassungsgeschichte des Feudalzeitalters
  • Österreichische Geschichte
  • Lateinische Paläographie
  • Schriftenkunde der Neuzeit

 

Als Voraussetzung für die Zulassung zur Aufnahmsprüfung waren im zweiten Semester außerdem Sprachbeherrschungsprüfungen aus Latein und einer zweiten Sprache abzulegen. Im Fächerkanon der Aufnahmsprüfung waren „Verfassungsgeschichte des Feudalzeitalters“ und „Österreichische Geschichte“ als große wenn auch reine Lernfächer zu betrachten, wie sie auch im regulären Geschichtestudium üblich sind, „Lateinische Paläographie [des Mittelalters]“ und „Schriftenkunde [Paläographie] der Neuzeit“ hingegen bedeuteten die erste notwendige Auseinandersetzung mit Historischen Hilfswissenschaften – also mit den ureigenen Domänen des IÖG.

Die Ergebnisse der vier Prüfungsteile der Aufnahmsprüfung würden dann auch zur Grundlage für die Neuvergabe der sechs Leistungsstipendien werden, denn während des Vorbereitungsjahres waren bereits sechs Kursteilnehmer aufgrund persönlicher Empfehlungen von Institutsmitgliedern mit Stipendien ausgestattet, nämlich Peter Erhart (Stipendium Wolfram), Gert Polster (Stipendium Mikoletzky), Gerhard Sarman (Stipendium Dienst), Martin Schennach (Stipendium Maleczek), Roland Steinacher (Stipendium Riedmann) und Norbert Weiß (Stipendium Pferschy). Die Höhe der Stipendien betrug damals nach alter Währung 10.000 Schilling pro Stipendiat und Monat (von Oktober bis einschließlich Juli), und die Vergabe erfolgte gemäß den Bestimmungen des „Lehrplanes des Institutes für Österreichische Geschichtsforschung“, BGBl. Nr. 559/1993:

 

„§ 5. (1) Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung kann Teilnehmern des Lehrganges jährlich sechs Beihilfen für Zwecke der Wissenschaft (Forschungsstipendien) gewähren. Die Antragstellung obliegt dem Institutsdirektor nach Beratung mit den Mitgliedern der Aufnahmsprüfungskommission. Bei Anträgen auf Gewährung von Stipendien für das Vorbereitungsjahr sind die Nachweise der bisher erbrachten wissenschaftlichen Leistungen der Kandidaten, bei Anträgen für die beiden Jahre des Hauptkurses sind die Ergebnisse der Aufnahmsprüfung zu berücksichtigen.“