2.4 Sprachbeherrschungsprüfungen
Als Voraussetzung für die Zulassung zur Aufnahmsprüfung waren „Sprachbeherrschungsprüfungen“ aus Latein und einer zweiten Sprache abzulegen. Als zweite Sprache konnte entweder Französisch oder Spanisch oder eine Sprache der Österreichisch-Ungarischen Monarchie gewählt werden, aber die zweite Sprache durfte weder Deutsch noch die Muttersprache des Kandidaten sein. Prüfungstermine waren im 62. Institutskurs der 15. und der 19. April 1999, die Sprachbeherrschungsprüfungen fanden somit rund zwei Monate vor der Aufnahmsprüfung statt.
Als mögliche Vorbereitung wurden für beide Sprachenprüfungen ab dem ersten Kurssemester eigene Lehrveranstaltungen zur freiwilligen Teilnahme angeboten, in denen die sprachlichen Besonderheiten des Mittellatein und etwa des frühneuzeitlichen Französisch vermittelt wurden. Im Vergleich mit dem Latein der Antike gibt es im Mittellatein verschiedene Veränderungen in der Schreibweise; so kann etwa aus nihil ein nichil werden, aus damna ein dampna oder aus poena ein paena.
Bei der Prüfung beispielsweise in Latein war dann einfach ein mittellateinischer Text zu übersetzen, wobei die Kursteilnehmer in zwei Gruppen aufgeteilt wurden, denen unterschiedliche Passagen aus ein und demselben Kodex vorgelegt wurden. Diese Prüfungstexte waren mit der Schreibmaschine oder dem Computer getippt und mengenmäßig bis auf den letzten Buchstaben abgezählt – wie bei einer Lateinschularbeit am Gymnasium.