3.4 Abschied des Staatsarchivs
Meine ehemaligen Arbeitskollegen aus dem Staatsarchiv waren nach dem Ende des Vorbereitungsjahres im Kurs nicht mehr dabei. Dr. Gröger und Dr. Hutterer waren bei der Aufnahmsprüfung durchgefallen – beide in „Lateinische Paläographie“ – und traten beide zu meinem Erstaunen auch zur Wiederholung im Herbst nicht mehr an, obwohl ich sie stets als intelligente und lernbereite Historiker erlebt hatte. Abteilungsleiter Dr. Theimer wiederum hatte sich zunächst gleich auf den Herbsttermin zurückstellen lassen, trat dann allerdings ebenfalls nicht an. Der Institutsdirektor, Prof. Herwig Wolfram, vertraute daraufhin am Beginn des dritten Semesters dem versammelten Rest der Kursteilnehmer etwas knurrend an, er werde jetzt Generaldirektor Mikoletzky einen Brief schreiben, dass Archivdirektor Theimer sich gedrückt habe, was sich in Wolframs spezieller Diktion so anhörte: „I werd jetzt amoi dem Mikoletzky an Briaf schreibm, dass da Archivdirektor ...“ – weiter brauchte er gar nicht zu sprechen.
Ob er dies tatsächlich getan hat, weiß ich nicht, allerdings ließ er kurz darauf am Schwarzen Brett im Mitgliederzimmer des IÖG als öffentliches Kopierexemplar eine schriftliche Aussendung von Generaldirektor Mikoletzky vom 30. Jänner 1995 anschlagen, die bis heute in meinen Kursunterlagen liegt. Darin hatte Mikoletzky mit Bezug auf die Verordnung der Bundesregierung vom 12. Dezember 1989 über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A im Archivdienst wörtlich angekündigt: „Als Folgerung daraus werden alle derzeit in Frage kommenden Akademikerinnen und Akademiker der Abteilungen Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv, Finanz- und Hofkammerarchiv und Kriegsarchiv die Absolvierung des Kurses des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung durch Vorlage des Staatsprüfungszeugnisses nachzuweisen haben, da sich sonst die Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs nicht in der Lage sieht, die Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis in den genannten Abteilungen zu beantragen.“
Mir ging es damals wie vielen, die die Aufnahmsprüfung positiv absolviert hatten, und ich tat genau das, was Wolfram mit dieser Aktion beabsichtigt hatte: Ich hielt fortan das Verhalten der drei Archivare aus dem Staatsarchiv, vor allem Dr. Theimers als Abteilungsleiter, für moralisch geradezu verwerflich – zu Unrecht, wie ich heute weiß, denn Generaldirektor Mikoletzky, selbst Mitglied der Staatsprüfungskommission, musste jetzt klar sein, dass sein Abteilungsleiter die Aufnahmsprüfung niemals hätte bestehen können, wie gut immer er auch vorbereitet gewesen wäre.