3.4.1 Ein frommer Wunsch

Die normative Vorgabe ist wohl eindeutig – davon ausgenommen waren laut Mikoletzky einzig und allein die Akademiker der Abteilung Archiv der Republik, die auch mit nichts als Zeitgeschichte zu tun haben können. Für alle übrigen Abteilungen war dieser Vorgang jedoch ganz klar vorgesehen und im Vorbereitungsjahr von 1998 bis 1999 auch tatsächlich ständig und voller Stolz in aller Munde gewesen („Diesmal geht das Staatsarchiv hin!“) – bis plötzlich nach der Aufnahmsprüfung ein von oben ausgehendes Stillschweigen eintrat. Angesichts des Charakters des dem System des IÖG zugrunde liegenden Prüfungsprinzips kommt einer solchen „Rechtsnorm“ aber auch tatsächlich kein echter Realitätsbezug zu.

Und letztlich ist es auch nicht so schwer nachvollziehbar: Denn wenn ich heute (abgesehen von einer gut ausgeprägten Kommunikationsfähigkeit) nur aus dem einen und einzigen Grund der Generaldirektor des Österreichischen Staatsarchivs bin, weil ich nämlich damals in meinem eigenen Kurs nach dem gelehrten Augenmaß als "Normaler" geprüft worden war, dann lasse ich als dieser Generaldirektor meine Archivare und Abteilungsleiter eben dann zu Hause, wenn ich erkennen muss, dass diese jetzt in ihrem Kurs plötzlich als „Stars“ geprüft werden sollen, was ich ja eigentlich gar nicht bestellt hatte – oh Schreck!

 

Lorenz Mikoletzky
Lorenz Mikoletzky