4.1 Staatsprüfungsfächer

Waren bei den Nebenfächern des Kurses nach Absolvierung der einzelnen Lehrveranstaltungen in Absprache mit dem jeweiligen Vortragenden zu frei gewählten Terminen mündliche Prüfungen abzulegen, so waren im Gegensatz dazu die Staatsprüfungsfächer dadurch charakterisiert, dass die Lehrveranstaltungen irgendwann im Verlauf des zweijährigen Hauptkurses abgehalten wurden, die Prüfungen über den gesamten Stoff aller Fächer aber erst am festgesetzten Staatsprüfungstermin abzulegen waren. Nominelle Staatsprüfungsfächer waren:

 

  • Diplomatik (Prüfung schriftlich und mündlich)
  • Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte (Prüfung schriftlich und mündlich)
  • Quellenkunde (Prüfung schriftlich und mündlich)
  • Kunstgeschichte (Prüfung schriftlich und mündlich)
  • Lateinische Paläographie und Editionstechnik (Prüfung nur schriftlich)
  • Regestentechnik (Prüfung nur schriftlich)
  • Archivlehre (Prüfung nur mündlich)
  • Archiv- und Aktenkunde (Prüfung nur mündlich)

 

Im Hinblick auf die zu erwartenden Prüfungsmodalitäten bestimmte der Studienplan unter nahezu wörtlicher Anlehnung an die Bestimmungen von 1982 bzw. 1993 folgendes:

 

„§ 7. (7) Die positive Beurteilung der schriftlichen Prüfungsteile ist Voraussetzung für die Ablegung des mündlichen Prüfungsteiles in kommissioneller Form. Die Staatsprüfungskommission kann beschließen, daß bei negativer Beurteilung nur eines einzigen schriftlichen Prüfungsteiles der Kandidat zum mündlichen Prüfungsteil zuzulassen ist, wenngleich der negativ beurteilte schriftliche Prüfungsteil zu wiederholen ist.

(8) Bei Reprobation eines Kandidaten in höchstens zwei schriftlichen Prüfungsteilen oder in zwei Fächern des mündlichen Prüfungsteiles ist die Wiederholung nach drei bis sechs Monaten zulässig. Der mündliche Prüfungsteil ist zur Gänze nach Ablauf eines Jahres zu wiederholen, wenn in mehr als zwei Fächern negativ beurteilt wurde. Die Staatsprüfung ist zur Gänze nach Ablauf eines Jahres zu wiederholen, wenn die schriftlichen Prüfungsteile in mehr als zwei Fächern negativ beurteilt wurden.“

 

Das waren jedenfalls beinharte Reprobationsbedingungen, und da außerdem, wie einem jeder Institutsangehörige sofort bestätigt hätte, jeder „alles“ können musste, verwundert es somit nicht, dass sich der „Kurs“ während des „Vorbereitungsjahres“ in der Teilnehmerzahl auf die Hälfte reduziert hatte – Angst könnte man da schon kriegen!