4.1.2 Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte
Die institutseigene Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte war kompetenzmäßig exakt aufgeteilt zwischen Dienst (Mittelalter) und Häusler (Neuzeit), wobei jeder Kursteilnehmer in beiden Teilen eine Prüfung abzulegen hatte, sich aber aussuchen konnte, welche er mündlich und welche er schriftlich absolvieren wollte – warum auch immer. Das bedeutete durchaus die Notwendigkeit eines auch taktischen Überlegens, und schließlich teilten sich die Teilnehmer in dieser Hinsicht in zwei annähernd gleich große Gruppen.
Verfassung und Verwaltung im Mittelalter (Heide Dienst)
Um den wahren Genuss einer Maleczek-Vorlesung wirklich mit allen Sinnen erfahren zu können, sollte man vorher idealerweise eine Dienst-Vorlesung besuchen; bei dieser Gelegenheit wird man auch erstmals in seinem Leben Begriffe wie „unexakt“ oder „mangelnde Präzision“ in ihrer eigentlichen Bedeutung verstehen lernen. Ein zeitweiliger Plauderton, gut und schön, aber ein derartiger Kaffeeklatschstil für Themen wie Verfassung und Verwaltung grenzt an Gehirnfolter. Wenn Dienst mit warmer Stimme von der Georgenberger Handfeste zu plaudern begann, stiegen die Leute nach kurzer Zeit reihenweise geistig aus, und als größter Schatz dieser Zeit wurde ein Skriptum gehandelt, in das mehrere – für sich allein unvollständig gebliebene – Mitschriften von Teilnehmern der letzten zwei oder drei Kurse eingeflossen und zu einem verfassungsgeschichtlichen Amalgam verschmolzen waren.
Verfassung und Verwaltung in der Neuzeit (Wolfgang Häusler)
Neben der Österreichischen Geschichte war dieses Fach damals die zweite große Domäne von Häusler, der im übrigen von Prof. Wolfram einmal als „sparsam“ charakterisiert wurde. Der Unterschied zu Häuslers spezifischem Prüfungsverfahren in der Österreichischen Geschichte lag hier nur darin, dass man für das Bestehen der Prüfung in Verfassungsgeschichte natürlich nicht so sehr den „Zöllner“ können musste, sondern in diesem Falle hauptsächlich den „Walter“, nämlich die „Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte 1500 – 1955“ von Friedrich Walter. Über die sprechtechnische Qualität von Häuslers Vortrag gilt das bereits für die Österreichische Geschichte Gesagte, zu erweitern nur um die auch hier jedes fünfte Satzgefüge geradezu melodiös abrundende Schlussformel: „... worüber-ich-noch-zu-sprechen-haben-werde!“