4.1.4.3 Regestentechnik (Herwig Weigl)

Dieses Fach ist für sich allein natürlich keine sehr große Sache, denn ein Regest, so gut das Wort auch klingt, ist nichts anderes als eine literarische Kurzfassung bzw. Inhaltsangabe (im Deutschunterricht würde man das unterscheiden), also die Reduktion eines längeren Textes entweder auf einen einzigen Satz („Kopfregest“ als Einleitung einer nachfolgenden wortwörtlichen Edition des gesamten Urtextes) oder auch auf mehrere Sätze („ausführliches Regest“, das dann bloß stellvertretend für den Urtext steht). Allererste Grundvoraussetzung des Erfolges ist aber auch hier natürlich das Lesenkönnen des zu regestierenden Textes.

Im Vergleich zur vorherigen war diese Vorlesung der Sache geradezu angemessen, wenn der gute Dr. Weigl auch bisweilen akustisch etwas schwer zu verstehen ist. In der abschließenden Staatsprüfung wurde die Regestentechnik dann ebenfalls im Rahmen des Prüfungsteiles „Lateinische Paläographie und Editionstechnik“ geprüft, indem an dessen vier Stunden eine fünfte Prüfungsstunde „Regestentechnik“ angehängt war, und zwar anhand einer neuzeitlichen deutschen Urkunde.

 

 

 

 

 

Anmerkung am Rande

In keinem einzigen schriftlich abgehaltenen Staatsprüfungsfach (Diplomatik, Verfassungsgeschichte, Kunstgeschichte, Quellenkunde, Editions- und Regestentechnik) konnte irgendein Kursteilnehmer vorher wissen oder auch nur ahnen, wie ein „typisches Staatsprüfungsthema“ im einzelnen beschaffen sein und welchen quantitativen Umfang es vor allem haben könnte – darüber ist nicht nur bei Stelzer geschwiegen worden. Aber letztlich musste ohnehin jeder alles können.