4.3 Institutshausarbeit
Während des Kurses war eine schriftliche Staatsprüfungsarbeit zu verfassen, die spätestens zwei Monate vor dem Haupttermin der Staatsprüfung abgegeben werden musste. Institutshausarbeiten werden allerdings nur zum geringsten Teil als historiographische Forschungen, sondern im Sinne der fachlichen Tradition des IÖG in etwa acht von zehn Fällen als reine Quelleneditionen abgefasst. Das hat vielfach natürlich auch rein pragmatische Motive, weil die Zeit für eine solche Arbeit durch das sich beständig nähernde Ende des Kurses und außerdem durch die Vielzahl der daneben noch zu absolvierenden Lehrveranstaltungen höchst begrenzt ist. Im Curriculum des Magisterstudiums (inzwischen Masterstudium) wurde sogar definitiv festgelegt: „Die Aufgabenstellung ist so zu wählen, dass für eine Studierende/einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.“
Wer sich unter diesen Umständen ganz einfach – Hausnummer – vierzig (notfalls reduzierbar auf dreißig oder zwanzig) bekannte Quellen (etwa Briefe aus der Feder desselben Autors) hernimmt und in editorischer Weise der Reihe nach – und jetzt natürlich auch für andere lesbar – „abschreibt“, kann mit seiner Staatsprüfungs- oder Magisterarbeit weitaus weniger leicht Schiffbruch erleiden, als einer, der als Thema seiner Arbeit eine wissenschaftlich hochkarätige Fragestellung formuliert, dann aber erst in der methodisch logischerweise nachfolgenden Beantwortung dieser Fragestellung erkennen muss, dass die Quellenbasis für eine befriedigende Antwort leider doch zu gering ist – obwohl auch ein solches Ergebnis notwendigerweise zur Gesamtheit jener Erkenntnisse zählt, ohne die ein wissenschaftlicher Fortschritt nicht möglich ist. Die Befähigung zu eigenständiger geschichtswissenschaftlicher Forschung jedenfalls wird weitaus häufiger in einer Dissertation (für die man sich mindestens vier Semester ruhige Zeit nehmen muss) im Rahmen eines Doktoratsstudiums der Geschichte unter Beweis gestellt als in einer (früher) Institutshausarbeit, (zuletzt) Staatsprüfungsarbeit oder (aktuell) Magister/Masterarbeit am IÖG – in letzterer (in sechs Monaten) am wenigsten.
Warum ein Institut, das sich großer Editionsprojekte wie der Herausgabe von Kaiserurkunden oder von Papstregistern rühmt, die Worte „Österreichisch“ und „Geschichtsforschung“ im Namen trägt, ist allerdings auch nur historisch zu erklären, denn das IÖG war im Jahre 1854 mit der neoabsolutistischen Intention begründet worden, den durch die Revolution von 1848 in seinem Gefüge erschütterten österreichischen Kaiserstaat durch die zweckentsprechende Aufbereitung seiner Geschichte zu verstärkter historischer Legitimation zu verhelfen. In unauffälliger Konterkarierung dieser staatlichen Zielsetzung wandte sich das Institut aber bald den Historischen Hilfswissenschaften zu, vor allem der Diplomatik und etwa den Urkunden der römisch-deutschen Könige und Kaiser, wodurch das Edieren, also das wissenschaftlich-fachgerechte „Abschreiben“ von Texten, bis heute zum konstitutiven Selbstverständnis des IÖG gehört.