5. Staatsprüfung
Zu den Besonderheiten des 62. Kurses gehörte es, dass bereits im November 2000 ein vorgezogener Staatsprüfungsteil abgehalten wurde, während der Hauptteil wie üblich am Ende des dritten Kursjahres, also im Juni 2001, angesetzt war. Daraus ergab sich folgende Aufteilung der Fächer:
Schriftliche Staatsprüfung im November 2000 (an zwei Tagen)
- Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte (vierstündig)
- Kunstgeschichte (vierstündig)
Mündliche Staatsprüfung im November 2000 (an zwei Tagen)
- Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte
- Kunstgeschichte
Schriftliche Staatsprüfung im Juni 2001 (an drei Tagen)
- Diplomatik (vierstündig)
- Quellenkunde (vierstündig)
- Lateinische Paläographie und Editionstechnik (vierstündig)
- Regestentechnik (einstündig)
Mündliche Staatsprüfung im Juni 2001 (jeweils an einem Tag)
- Diplomatik
- Quellenkunde
- Archivlehre
- Archiv- und Aktenkunde
Zwischen den schriftlichen und den nachfolgenden mündlichen Prüfungsteilen lag jeweils ein Abstand von rund drei Wochen. So wurden etwa die drei schriftlichen Prüfungstage des Hauptteiles der Staatsprüfung vom 6. bis 8. Juni 2001 abgehalten, während die mündlichen Prüfungen von 25. bis 27. Juni 2001 stattfanden.
Für die schriftlichen Prüfungsteile war üblicherweise ein Zeitrahmen von vier Stunden an einem Tag vorgesehen, eine Ausnahme davon gab es nur insofern, als die vierstündige „Lateinische Paläographie und Editionstechnik“ zusammen mit der einstündigen „Regestentechnik“ in eine fünfstündige Gesamtprüfung verpackt wurde. Bei den mündlichen Prüfungsteilen im Juni 2001 wurde nach dem gleichen Verfahren wie bei der Aufnahmsprüfung jeder Kandidat an einem Tag in allen vier Fächern geprüft.