5.1 Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte

Verfassung und Verwaltung im Mittelalter (Heide Dienst)

Bei Prof. Dienst erhielt im November 2000 jeder Kandidat als Grundlage der schriftlichen Prüfungsaufgabe genau eine verfassungsgeschichtliche Textstelle zugewiesen, die mit dem Computer abgetippt und dann mit der Schere aus einem A4-Blatt herausgeschnitten worden war – bitte, warum nicht? Ich selbst erwischte dabei (hier aber wirklich nur durch Zufall) eine Quelle aus der ungarischen Geschichte, über die ich dummerweise gerade überhaupt nicht Bescheid wusste – entsprechend betroffen saß ich da. Da ich leider nicht mehr zu den Nur-Studenten gehörte, erschien es durchaus möglich, dass ich in der Vorlesung an der entscheidenden Stelle gefehlt hatte. Ich rätselte also herum und versuchte krampfhaft, mir so viel wie möglich aus den Fingern zu saugen.

Schon bald bemerkte ich, dass Dr. Lackner, der Institutsmitarbeiter, der die Prüfungsaufsicht führte, immer kleinere Kreise um mich zog, bis er schließlich dicht hinter mir stand und mir immer wieder über die Schulter blickte. Da ich ohnehin nervös war, war mir diese Neugier doppelt unangenehm, und da mir außerdem bald gar nichts mehr einfiel, gab ich mein Prüfungsblatt nach der halben Zeit ab und verließ den Raum. Da ich nichts Verwertbares geschrieben hatte, war das Ergebnis natürlich negativ, und ich musste mir mit Prof. Dienst einen Wiederholungstermin ausmachen. Dabei bekam ich von ihr die sinngemäße Frage zu hören, warum ich denn bei der Prüfung den armen Dr. Lackner so abweisend behandelt hätte – er habe doch nur „helfen“ wollen. Wie sich nun herausstellte, war in diesem Falle die „Prüfungsaufsicht“ nicht etwa dazu da, ein mögliches Schummeln der Kandidaten zu verhindern, sondern ihnen notfalls aus der Patsche zu helfen.

Institutsdirektor Wolfram wusste das übrigens ganz genau: Als ihm bekannt wurde, dass ich meine schriftliche Prüfung wiederholen würde, er in diesem Moment aber die genauen Umstände der ersten noch nicht kannte, konnte ich ihn im Direktionszimmer mit gespielter Strenge brummen hören: „Wer passt auf? Da Lackner!“ Und damit beim zweiten Mal nur ja nichts schiefgehen konnte, erhielt ich von Dienst bei der Wiederholung der Prüfung nicht nur eine Quellenstelle zugewiesen, die statt auf Latein jetzt auf gut Deutsch verfasst, sondern die noch dazu schon in der vorangegangenen Vorlesung Verwendung als einschlägige Übungsaufgabe gefunden hatte.

Verfassung und Verwaltung in der Neuzeit (Wolfgang Häusler)

Da ich mich für die schriftliche Prüfung auf das Mittelalter festgelegt hatte, ergab sich daraus zwangsläufig die Notwendigkeit, die mündliche Prüfung im Bereich Neuzeit bei Prof. Häusler abzulegen, der aber gleichzeitig Betreuer und dadurch auch genauer Kenner meiner schriftlichen Staatsprüfungsarbeit über das österreichisch-ungarische Reserveoffizierswesen im Ersten Weltkrieg war. In dieser Arbeit, die meine Diplomarbeit jetzt für die Jahre 1914-1918 fortsetzte, hatte ich an einer Stelle die schrittweise Entwicklung des Einjährig-Freiwilligenrechts (1868-1918) und die ebenso schrittweise Entwicklung des allgemeinen Wahlrechts (1861-1919) vergleichend nebeneinander gestellt.

Bei der Prüfung bei Häusler waren dann aus drei möglichen Fragen zwei zu wählen. An die von mir damals nicht gewählte Frage kann ich mich heute nicht mehr erinnern, die beiden von mir dann (ganz bewusst) gewählten Fragen lauteten aber tatsächlich:

  • Verfassung in Ungarn(!) in der Frühen Neuzeit;
  • Wahlrechtsentwicklung(!) in Österreich 1848 bis 1918.

Häusler, der nicht nur gern in fremden Büchern herumschmierte, sondern offensichtlich auch über Inhalt und Ergebnis meiner schriftlichen Prüfung genau Bescheid wusste, wollte mich mit der Frage zur neuzeitlichen ungarischen Verfassung, freundlich ausgedrückt, auf die Probe stellen, während er sich gleichzeitig dadurch absicherte, dass er mir auch eine andere Frage gab, von der er jederzeit behaupten konnte, dass diese ein regelrechtes Geschenk sei, hatte ich doch sogar selbst bei ihm darüber geschrieben.