5.6 Die mündlichen Prüfungen

Zunächst mussten jedoch vom 25. bis 27. Juni 2001 die gesamten mündlichen Prüfungsteile abgelegt werden, bestehend aus „Diplomatik“ und „Quellenkunde“, daneben noch „Archiv- und Aktenkunde“ sowie „Archivlehre“. Ich selbst war alphabetisch bedingt am 27. Juni dran, denn wie schon bei der Aufnahmsprüfung waren alle vier Prüfungen wieder jeweils an einem Tag zu absolvieren, was auch zur Folge hatte, dass man zwischendurch natürlich des öfteren im Gang lustwandelte oder beim Pförtner herumstand. Wie schnell Stelzer trotz seiner kurzen Beine laufen konnte, hat er mir an diesem Tag bei einem zufälligen Zusammentreffen im leeren Mitgliederzimmer überdeutlich gezeigt – ein erschrockenes „Grüß Gott!“, und schon war er weg wie ein geölter Blitz!
Im Fach „Archivlehre“ bestand die Prüfung ohnehin bei jedem Kandidaten zur Hälfte aus dem im Rahmen der Vorlesung gehaltenen Referat, konnte also kaum ein Problem darstellen, und in der Dienstschen „Quellenkunde“ gab man eben zum Besten, was man so auswendig gelernt hatte. Soweit es sich um Wissensfragen handelte, konnte ich diese Prüfungen recht gut bestehen, einzig in „Diplomatik“ war ich in der knappen zur Verfügung stehenden Zeit nicht in der Lage, den vorgelegten Urkundentext vollständig zu lesen und inhaltlich richtig zu erfassen – zu groß war inzwischen die beständige Doppelbelastung geworden, zu sehr litt auch meine Konzentration unter dem nagenden Bewusstsein, bereits eine schriftliche Prüfung wiederholen zu müssen, was mir daher schließlich ein schlechtes „Genügend“ einbrachte.
Gänzlich unbeeinflusst davon war im Endeffekt aber auch meine Leistung bei Mikoletzky im Fach „Archiv- und Aktenkunde“ nicht. Dort tat ich mir zwar mit einem kurrentschriftlichen Verwaltungsakt leichter, doch war mir meine gewisse geistige Abwesenheit wohl nicht nur im Gesicht anzumerken, und am Ende meinte Mikoletzky sehr bestimmt zu mir: „Gut, Herr Doktor.“ Das bezog sich bereits auf die Note, und ich kann nur bestätigen, dass es, gemessen an der Leistung, die einzig gerechtfertigte Beurteilung gewesen wäre. Wie ich allerdings drei Monate später anhand meines gesiegelten „Staatsprüfungszeugnisses“ feststellen musste, hatte Mikoletzky meine Leistung schließlich mit „Sehr gut“ bewertet, wofür aber wirklich kein sachlicher Grund vorlag. Wie ich jedoch dann im Lauf der Zeit zu verstehen begann, hatte Mikoletzky im Gefolge dieser gesamten damaligen Vorgänge überhaupt erst selbst erfahren, unter welchen Umständen alle meine Prüfungen bei Stelzer abgelaufen waren.
Derartige Befürchtungen konnten es aber nur gewesen sein, die dazu geführt hatten, dass, nachdem 1999 bei der Aufnahmsprüfung seine beiden Archivare Dr. Gröger und Dr. Hutterer herausgeschossen worden waren, Mikoletzky seinen Abteilungsleiter Dr. Theimer gar nicht mehr antreten ließ, sondern von da an die ganze Sache einfach als aus der Sicht des Staatsarchivs erledigt abhakte und wieder zur Tagesordnung überging – als wäre überhaupt nichts geschehen. Als Mikoletzky dann 2001 durch die chaotischen Vorgänge um meine Stelzer-Prüfung vor Augen geführt wurde, welche Art von Vernichtung seinem Freund und Direktor Theimer im Falle des Wagnisses tatsächlich geblüht hätte, da wusch er sich die Hände in meiner Note aus „Archiv- und Aktenkunde“!