9. Das System des IÖG
Am Beginn eines jeden neuen dreijährigen Lehrganges (oder Studiums) am IÖG versammelt sich eine Teilnehmerschaft, von der zwar der formale Nachweis einer gewissen wissenschaftlichen Vorbildung, im besonderen der Abschluss eines einschlägigen Studiums, verlangt wird, deren Niveau und Kenntnisse ansonsten aber nicht unterschiedlicher und heterogener sein könnten.
Am einen Ende des Spektrums stehen Leute, die sich seit Beginn Ihres Studiums auf das Mittelalter und die Historischen Hilfswissenschaften spezialisiert haben, oft gepaart mit einer natürlichen Begabung nun bereits eine breite Palette an fertig ausgeprägten Fähigkeiten mitbringen und in manchen Fällen eigentlich kaum noch etwas zu lernen hätten. Für diese „Stars“ geht es fast nur noch um die Absolvierung einer formalen Bestätigung ihres enormen Potenzials, um den Erhalt des gesiegelten und vielfach unterfertigten „Staatsprüfungszeugnisses“, um auf diese Weise in den erlauchten Kreis der „Mitglieder“ mit den sich daraus ergebenden Vorteilen aufgenommen zu werden.
Am anderen Ende des Spektrums finden sich Leute, die selbst bisher nur im zeitgeschichtlichen Bereich gearbeitet haben und an Primärquellen oft nichts anderes kennen als moderne maschinschriftliche Verwaltungsakten. Bei viel Glück hatten sie vielleicht schon einmal mit der Kurrentschrift des 19. Jahrhunderts zu tun und sind nun gezwungen, sich die hilfswissenschaftlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für das Mittelalter und die Frühe Neuzeit in mühsamer Arbeit anzueignen, bis sie im Laufe dreier Kursjahre einen ihrer Vorbildung, Ihren persönlichen Interessen sowie Ihrer leistungsphysiologischen und leistungspsychologischen Ausstattung entsprechenden Grad an Fähigkeiten erlangt haben, über den die Lehrenden des Instituts (bei ein oder zwei Dutzend Teilnehmern) exakt Bescheid wissen. Und schließlich werden sie mittels auf diesen Grad an Fähigkeiten zugeschnittenen (und oft auch noch persönlich überreichten) Prüfungsaufgaben als stolze und selbstbewusste „Mitglieder des Instituts“ in die Lebens- und Berufswelt entlassen, um dort beständiges Zeugnis abzulegen von der einzigartigen und elitären Ausbildung am IÖG, die auch sie als einige der wenigen Auserwählten erfolgreich durchlaufen hatten.
Es ist dies exakt das gleiche Prinzip, als würden Sie bei einer Mathematikmatura dem Klassenprimus eine hochkomplexe Integralrechnung geben, dem Sohn des Schulwarts eine Gleichung in einer Unbekannten und dem Esel von der letzten Bank das kleine Einmaleins. Ob der Kandidat mit dem kleinen Einmaleins die Integralrechnung oder auch nur die einfache Gleichung gekonnt hätte, braucht dabei nicht überprüft zu werden, denn „jeder muss alles können“, und das hat jeder der drei Kandidaten mit seiner Aufgabe bewiesen. Sollte der Esel von der letzten Bank dabei unter Beweis stellen, dass er das kleine Einmaleins sogar perfekt beherrscht, so kommt er selbstverständlich auch für ein Stipendium in Frage – ganz im Gegensatz zum Klassenprimus, sollte diesem bei der Integralrechnung nun doch ein kleiner Fehler unterlaufen.
Nun kommt bei einer Mathematikmatura so etwas natürlich nicht vor, denn kein normaler Mittelschullehrer würde, bei aller Liebe zu seinen Schülern, auf die Idee kommen, einen derart perversen Betrug mit einer Prüfung zu veranstalten, die als Voraussetzung für einen Universitätsbesuch gilt – ganz abgesehen davon, dass er damit niemals durchkommen würde, da es an der gleichen Schule noch weitere und ganz sicher redliche Lehrer gibt und darüber hinaus das Prüfungswesen jederzeit einer Kontrolle durch den Landesschulinspektor unterzogen werden kann. Am IÖG hingegen darf der ungeheuerlichste Betrug überhaupt mit einer sogenannten „Staatsprüfung“ veranstaltet werden, die zumindest ihrem Namen nach als Voraussetzung für eine berufliche Anstellung als Archivar in einem staatlichen Archiv gilt – als Hüter der Geschichte und ihrer Quellen, einer der politischesten Wissenschaften überhaupt. Denn am IÖG gibt es leider keinen einzigen redlichen Lehrer – und seit 150 Jahren nicht die geringste Kontrolle!