Exkurs: Phänomen „Institutsarbeit“

Es muss wohl einfach im Charakter der behandelten Sache selbst begründet liegen, dass dieselbe stets aufs neue die eine oder andere Frage hervorrufen kann. Und wie oft man sich die Website des „Instituts für Österreichische Geschichtsforschung“ auch ansieht, man gerät doch immer wieder aufs neue ins Staunen. Klickt man etwa unter „Ausbildung“ den weiteren Link „Institutsarbeiten“ an, so stößt man in der Folge auf diesen Satz:

 

„Die Institutshausarbeiten werden von den Kursteilnehmern während des Kurses verfaßt; sie sind eigenständige wissenschaftliche Leistungen des/der jeweiligen Autors/Autorin und werden im Rahmen der Staatsprüfung bewertet. Eine Einsichtnahme in die Originale der Prüfungsarbeiten ist nur in der Bibliothek des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung möglich; eine Entlehnung ist ausgeschlossen. Kopien aus den Arbeiten können nur mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Autorin / des jeweiligen Autors angefertigt werden.“

 

Was soll das eigentlich heißen?

 

Ganz selbstverständlich erhält die Österreichische Nationalbibliothek von jeder einzelnen Institutshausarbeit, Staatsprüfungsarbeit oder Ma[gi]sterarbeit, die am IÖG erstellt wird, ein Pflichtexemplar, das dort zur Einsicht und Fotokopierung für jedermann völlig frei ist – und dem sogenannten „Original“[1] in der Bibliothek des IÖG gleicht wie ein Ei dem anderen; ein drittes Exemplar geht im übrigen an die Universitätsbibliothek Wien. Ich selbst habe Belegexemplare meiner Staatsprüfungsarbeit außerdem an die Bibliothek des Österreichischen Staatsarchivs (wozu ich mich sogar verpflichten musste, weil von dort die verwendeten Quellen stammen) sowie an mehrere weitere Bibliotheken abgegeben, und jeder interessierte Mensch, egal ob Historiker oder nicht, kann daraus kopieren so viel er nur will, wie das heute in der Wissenschaft ganz normal und üblich ist. Und wenn er als Historiker im gleichen oder verwandten Thema wissenschaftlich arbeiten will, dann wird er in der Einleitung zu seinem Werk vermutlich auch meine Arbeit kurz besprechen – dazu muss er sie aber jedenfalls lesen, und unter Umständen will er auch einzelne Teile daraus fotokopieren. Das ist auch völlig klar, denn warum sollte er sich in unserem technischen Zeitalter die Finger blutig schreiben, und vor allem: Warum sollte oder könnte ich als Verfasser irgendein Interesse daran haben, ihm das absichtlich zu verwehren und ihn damit ganz bewusst am effizienten wissenschaftlichen Arbeiten zu hindern? Ich bin doch nicht ein Jahr lang im Archiv und danach noch sechs Monate am PC gesessen, um die Ergebnisse meiner Arbeit dann in Großmutters Truhe zu verstecken: Das widerspräche nicht nur jeder bekannten Auffassung von Wissenschaft – das ist schlichtweg völlig absurd!

 

Aber selbst wenn es hier irgendwie etwa um einen Schutz geistigen Eigentums gehen könnte, wonach das Ganze vielleicht klingen soll, so enthält die durchschnittliche Institutshausarbeit am IÖG gar kein relevantes geistiges Eigentum, das man schützen müsste oder auch nur könnte, weil es sich dabei in acht von zehn Fällen um eine reine Quellenedition handelt, also um nichts anderes als die computergetippte Abschrift eines einzelnen großen oder mehrerer kleiner Schriftstücke (ausreichend leicht lesbar natürlich, denn sonst wird ja überhaupt nichts draus), nur vermehrt um den vom Editor für nötig befundenen textkritischen Apparat: dass er etwa dazusagt, die dreißig von ihm transkribierten Briefe liegen in dem oder dem Archiv, er habe bei der Wiedergabe des Textes die vorhandenen Kürzungen aufgelöst, die Rechtschreibung normalisiert und dort, wo es ihm sinnvoll erschien, zusätzliche Beistriche eingefügt. „E-diert“, zu deutsch: „heraus-gegeben“, wird im übrigen natürlich nicht nur von einzelnen Historikern und Archivaren; jetzt ganz abgesehen davon, dass Hans Dichand viele Jahre lang die „Kronen Zeitung“ herausgab, treten als wissenschaftliche Herausgeber entsprechender Textsorten, etwa der Korrespondenz von Literaten des 19. oder 20. Jahrhunderts, häufig auch Germanisten auf.

Quelleneditionen werden jedoch nicht zum Spaß und Zeitvertreib erstellt, sondern nur deswegen, um sonst deutlich schwerer zugängliche Quellen einem größeren Benützerkreis möglichst leicht verfügbar zu machen. Der normale Benützer einer Edition wird sich dieselbe außerdem nur allzu gerne fotokopieren, denn dann kann er die benötigten Quellen mit nach Hause nehmen um dort in Ruhe damit zu arbeiten – dass ihm die Bibliothek ihr einziges Exemplar schenkt, damit ist nicht wirklich zu rechnen. Aber gerade jene supertollen Editionen, die am IÖG in die Tasten geklopft wurden, ganz betont famose „eigenständige wissenschaftliche Leistungen“, darf dann hinterher niemand allein und ohne Anstandswauwau fotokopieren? Vielleicht damit das empfindliche Papier nicht unmäßig dem Sonnenlicht ausgesetzt wird?

 

 

Das Kennzeichen einer wirklich guten wissenschaftlichen Arbeit, welchen Faches immer, ist niemals, dass dieselbe einsam in einer versteckten Institutsbibliothek steht, wo sie nicht einmal fotokopiert werden darf, sondern dass sie vielmehr in Druck geht, dadurch als Buch in möglichst vielen Bibliotheken rund um die Welt verteilt wird, damit viele interessierte Wissenschafter diese Arbeit möglichst leicht benützen können! Wie viele Institutshausarbeiten der letzten Jahre und Jahrzehnte gibt es wohl, die ein wissenschaftlicher Verlag für Wert befunden hätte gedruckt zu werden?

Realität ist, dass die am IÖG verfassten Hausarbeiten in Summe von der Wissenschaft wohl noch weniger zur Kenntnis genommen werden als durchschnittliche Diplomarbeiten aus Geschichte – letztere können in vielen Fällen zumindest als brauchbare Zusammenfassungen des Forschungsstandes ihres Themas zum Abfassungszeitpunkt fungieren. Das Studiensystem befindet sich derzeit ein wenig im Übergang, aber es gibt nach wie vor wohl gar nicht einmal wenige ehemalige Diplomanden, die nun im Anschluss an ihre Diplomarbeit eine quellengestützte Dissertation zum selben Thema verfassen, was ihnen natürlich den Vorteil bringt, dass sie sich einen großen Teil des wochen- oder monatelangen Bibliographierens und Lesens jetzt ersparen können.  

Aber was tut man mit einer Sache, die überhaupt kein Mensch mehr antasten will? Ganz einfach: Man erklärt sie für unantastbar!

 

Auch hier wird nichts anderes getan, als für Außenstehende, die von der Materie keinen blassen Schimmer haben und zumeist auch schon mit ein paar unbekannten Fremdwörtern leicht zu beeindrucken sind, eine hohle und völlig inhaltsleere Scheinwirklichkeit zu erzeugen, welche eine schon jahrzehntealte Legendenbildung mitbefördert. Und zweifellos gibt es auch eine nicht unbeträchtliche Anzahl von „Mitgliedern“, aus welchen jüngeren oder älteren Kursen immer, die einen mehr oder weniger großen Teil ihres eigenen Persönlichkeitsbildes nur allzu gerne aus solchen Legenden speist – und somit nahezu willenlos an deren beständiger Reproduktion mitwirkt.

Zu diesen Legenden gehört nicht nur die Idiotensentenz „Jeder muss alles können!“, wenn sie auch die widerwärtigste ist, denn sie setzt nicht nur voraus, dass jede Prüfung und Notengebung zum dankeswürdigen Geschenkempfang umfunktioniert wird, nein, sie impliziert geradezu, dass das durchschnittliche „Mitglied des Instituts“ mehr oder weniger bereit ist, sich auch gerne etwas schenken zu lassen. Und es könnte durchaus sein, dass in den letzten Jahrzehnten die Mehrzahl derer, die das auch vielleicht recht bald schon so verstanden haben, jedoch nicht bereit waren sich vom IÖG korrumpieren zu lassen, noch vor der Aufnahmsprüfung den Hut genommen haben. Und was dann ganz am Ende übrig blieb, das war, um nochmals Dr. Peter Wiesflecker zu zitieren, der „gleichmäßige Ausbildungsstand der Archivare“. Den sich daraus für die Psychostruktur einer Mehrzahl der österreichischen akademischen Archivare aufdrängenden Schluss möchte man gar nicht mehr ziehen.

Zu diesen Legenden gehört aber ebenso das körperlose und selbst mit Infrarot und Restlichtverstärkung nicht zu fassende Phantom der „Geschichtsforschung“.

 

 



[1] Beim einschlägigen Wort „Original“ handelt es sich um einen Begriff aus der Archivalienkunde, der etwa bei einer mittelalterlichen scholastischen Abhandlung, die in einer paläographischen Urfassung und dann unter Umständen in einem regelrechten Stufenbau von immer wieder nachfolgenden und vielleicht sogar inhaltlich veränderten Bearbeitungen vorliegt, einen Sinn ergibt, auf moderne akademische Prüfungsarbeiten angewendet allerdings einen baren Unsinn darstellt. Zwar wurden noch bis unmittelbar vor dem Ersten Weltkrieg etwa auch manche Dissertationen handschriftlich verfasst, doch selbst diese im Sinne ihrer Herstellung „singulären“ Werke wurden mittels der damals üblichen Hektographie auf die benötigte Anzahl von Exemplaren vervielfältigt.